Neue EU-Verpackungsverordnung 2026: Was sich für deinen Onlineshop und Etsy-Versand in Deutschland ändert

Inlandsversand wird einfacher: Ab 12.08.2026 entfällt die Verpackungslizenz für Etsy-Shops in Deutschland, wenn vier Bedingungen erfüllt sind.

Stand: 16. Mai 2026 | Lesezeit: 8 Minuten | Autorin: Dagmar Kinter, Kassenklingeln

Die Kurzantwort

Die neue EU-Verpackungsverordnung 2026 (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) gilt in weiten Teilen ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland.

Wenn du nur innerhalb Deutschlands versendest, entfällt voraussichtlich die Registrierungs- und Lizenzierungspflicht für deine Versandverpackungen – wenn vier Bedingungen erfüllt sind:

  1. Versandkarton und Füllmaterial kommen von einem deutschen Lieferanten
  2. Versand geht nur an Endkunden in Deutschland
  3. Die Verpackung trägt kein eigenes Logo, keinen Firmennamen, keinen Stempel
  4. Die Verpackung wird als einteilige Verpackung geliefert und nicht in Einzelteilen, die du selbst zusammenbauen musst

Trifft auch nur eine Bedingung nicht zu, bleibst du registrierungs- und lizenzpflichtig.

Quellen: Art. 3 Nr. 15 lit. a Verordnung (EU) 2025/40; §§ 6, 7 VerpackDG-Regierungsentwurf; Auslegungsregeln der EU-Kommission vom 30.03.2026 (S. 14 f.).

Worum geht es?

Seit 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz (VerpackG). Es verpflichtet jeden Onlinehänder und damit auch jede Etsy Verkäuferin, die mit Ware befüllte Verpackungen an Endkunden abgibt, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Register LUCID zu registrieren und ihre Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren. Ohne Ausnahme. Auch für Kleinunternehmerinnen.

Das ändert sich.

Am 11. Februar 2025 ist die neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (englisch: Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) in Kraft getreten. Sie löst in weiten Teilen das geltende deutsche Verpackungsgesetz ab und verschiebt den Mechanismus: Verantwortlich ist nicht mehr, wer eine Verpackung mit Ware befüllt. Verantwortlich ist, wer die Verpackung erstmals in einem EU-Land in den Markt bringt.

Das klingt nach Bürokratie-Detail. Für dich als Etsy Verkäuferin mit deutschen Kunden ist es eine echte Entlastung – wenn du die Bedingungen erfüllst.

Ab wann gilt die neue Verpackungsverordnung 2026?

Datum

Was gilt

11.02.2025

PPWR in Kraft getreten

12.08.2026

Hauptstichtag: neue Hersteller-Definition, Schadstoff-Grenzwerte, Bevollmächtigtenpflicht EU-Ausland

12.02.2028

Kompostierbarkeit für bestimmte Verpackungen (z.B. Aufkleber auf Obst und Gemüse)

12.08.2028

Harmonisierte Materialkennzeichnung auf Verpackungen

01.01.2030

Mindestrezyklatanteile, Verpackungsminimierung, max. 50 Prozent Leerraum bei E-Commerce-Verpackungen

Quelle: VO (EU) 2025/40, Art. 71 Abs. 2 ff.

Bis zum 11.08.2026 gelten weiterhin die bisherigen Pflichten nach Verpackungsgesetz (VerpackG): LUCID-Registrierung, Beteiligung an einem dualen System, jährliche Mengenmeldung. Auch deine Mengenmeldung für 2025 (Stichtag 15. Mai 2026 nach § 11 VerpackG) musst du wie gewohnt abgeben.

Gilt die neue Verpackungsverordnung 2026 nur in Deutschland?

Nein. Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten, auch in Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Polen und Österreich. Eine nationale Umsetzung ist nicht zwingend notwendig.

Deutschland passt sein Verpackungsgesetz trotzdem an. Das Bundesumweltministerium hat im November 2025 einen Referentenentwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) vorgelegt. Inzwischen liegt ein Regierungsentwurf vor (BR-Drs. 98/26). Das Gesetz soll das bisherige VerpackG vollständig ablösen und wird derzeit in Bundestag und Bundesrat beraten.

Mitgliedstaaten dürfen strengere Regeln behalten (Art. 4 PPWR). Es ist also nicht ausgeschlossen, dass einzelne Länder die alte Logik beibehalten. Aktuell deutet alles darauf hin, dass Deutschland die EU-Logik 1:1 übernimmt (§§ 6, 7 VerpackDG-Entwurf).

Wer ist ab 12.08.2026 noch registrierungs- und lizenzierungspflichtig?

Die PPWR führt zwei neue Begriffe ein: Erzeuger und Hersteller. Der Unterschied entscheidet, wer welche Pflicht hat.

  • Erzeuger ist, wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke entwickeln oder herstellen lässt (Art. 3 Nr. 13 PPWR).
  • Hersteller ist, wer eine Verpackung erstmals in einem EU-Mitgliedstaat in den Markt bringt (Art. 3 Nr. 15 PPWR). Der Hersteller trägt die Registrierungs- und Lizenzierungspflicht (Art. 45 PPWR).

Was bedeutet das für dich? Drei Szenarien zeigen es konkret.

Szenario 1 – Du versendest nur an deutsche Kunden, ohne Logo auf der Verpackung

Du verkaufst zum Beispiel handgemachte Kerzen auf Etsy. Du kaufst Versandkartons von einem deutschen Verpackungshändler (etwa Karton.eu oder kkVerpackungen). Auf die Kartons kommt nur das normale DHL-Versandetikett. Deine Kunden wohnen in Berlin, Bremen und Bayreuth.

Ab dem 12.08.2026 bist du für deine Versandverpackungen voraussichtlich nicht mehr verantwortlich.

Die Pflicht trifft den deutschen Verpackungslieferanten, der die Kartons erstmals in Deutschland in den Markt bringt. Er muss bei LUCID registrieren und beim dualen System lizenzieren.

Auch das Füllmaterial ist befreit: Verpackungschips, Papierpolster, Luftkissen, Kleiderhüllen, Klebeband und Adressetiketten – sofern aus deutschem Bezug und ohne Eigenmarke. Die IT-Recht Kanzlei hat das auf direkte Nutzeranfrage am 27.01.2026 in den Kommentaren zum Beitrag vom 16.01.2026 bestätigt.

Szenario 2 – Du bedruckst deine Kartons mit deinem Shop-Logo

Du möchtest dein Branding sichtbar machen. Du lässt dir Versandkartons mit aufgedrucktem Shop-Namen liefern. Oder du klebst nach dem Packen einen Sticker mit deinem Logo auf den Karton.

Du bleibst registrierungs- und lizenzierungspflichtig.

Sobald du eine Verpackung unter deinem Namen oder deiner Marke kennzeichnest – per Aufdruck, Aufkleber oder Stempel – wirst du selbst zum Erzeuger im Sinne von Art. 3 Nr. 13 lit. a PPWR. Und damit zum Hersteller mit voller Registrierungs- und Lizenzierungspflicht. Bei nachträglicher Anbringung greift zusätzlich Art. 21 Abs. 1 PPWR (Quelle: EU-Auslegungsregeln zur Verpackungsverordnung vom 30.03.2026, S. 14 f.; IT-Recht Kanzlei vom 15.04.2026).

Das ist die Self-Branding-Falle. Sie betrifft genau die Etsy Verkäuferinnen, die mit aufwendigem Verpackungserlebnis arbeiten. Für Handmade Shops ist das die Regel, die Ware soll ja schön beim Kunden ankommen und direkt den Unterschied zu Massenware sichtbar machen.

Drei häufige Variationen, die alle die Pflicht auslösen:

  • Karton mit Logo bedrucken lassen
  • Logo nachträglich mit Stempel oder Aufkleber anbringen
  • Eigene Geschenkbox oder Schmuckschatulle, in der dein Produkt verkauft wird

Ein normales Adressetikett (Absender und Empfänger) ist kein Branding und löst die Pflicht nicht aus. Die EU-Kommission hat das in den Auslegungsregeln vom 30.03.2026 ausdrücklich klargestellt: „Ein Versandetikett, das den Händler als Absender erkennen lässt, führt bei reiner Inlandstätigkeit nicht zu seiner verpackungsrechtlichen Verantwortlichkeit."

Szenario 3 – Du bist Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Umsatz)

Du bist Solo-Selbstständige. Du lässt dir Kartons mit deinem Shop-Logo drucken. Greift hier eine Ausnahme?

Teilweise – aber sie hilft dir bei der Lizenzierung nicht.

Die PPWR kennt eine Sonderregel für Kleinstunternehmen (Art. 3 Nr. 13 lit. b): Lässt ein Kleinstunternehmen Verpackungen unter eigener Marke herstellen, gilt nicht das Kleinstunternehmen als Erzeuger, sondern der Lieferant. Voraussetzung: beide sitzen im selben Mitgliedstaat.

Aber: Diese Sonderregel betrifft nur den Erzeuger-Status (also die Design- und Kennzeichnungspflichten). Sie betrifft nicht den Hersteller-Status (also die Registrierung und Lizenzierung).

Das hat die IT-Recht Kanzlei am 23.04.2026 in einer direkten Antwortmail ausdrücklich klargestellt: „Eine Befreiung für Kleinstunternehmer erfolgt nach der EU-Verpackungsverordnung nur vom Erzeugerstatus, wenn Verpackungen unter eigenem Namen/eigener Marke in Verkehr gebracht werden. Eine Befreiung erfolgt aber gerade nicht vom Herstellerstatus mit Registrierungs- und Lizenzierungspflichten" (Quelle). Eine generelle Bagatellgrenze für Solo-Selbstständige oder Hobbyshops gibt es auf EU-Ebene nicht.

Ein Kleinstunternehmen im Sinne der PPWR ist ein Unternehmen mit:

  • weniger als 10 Beschäftigten
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanz höchstens 2 Mio. Euro

Das bedeutet in einfachen Worten:
Nein, kleine Unternehmen sind nicht komplett befreit.

Das Verpackungsrecht teilt die Verantwortung in zwei verschiedene Rollen auf. Diese zwei Rollen können bei einer Person liegen, müssen es aber nicht:

Rolle 1 – Erzeuger: Das ist die Person, die eine Verpackung gestaltet und beschriftet. Also: Wer entscheidet, wie die Verpackung aussieht und welches Logo oder welcher Name draufkommt.

Rolle 2 – Hersteller: Das ist die Person, die eine Verpackung als Erste in den Markt bringt. Also: Wer eine Verpackung mit Ware befüllt und an einen Endkunden schickt.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) gilt nur für Rolle 1 – Erzeuger. Und auch das nur in einem speziellen Fall: Wenn du Verpackungen mit deinem eigenen Namen oder Logo in den Markt bringst, giltst du nicht als Erzeuger – die Rolle geht auf deinen Lieferanten über (wenn er im selben EU-Land sitzt).

Was sich dadurch nicht ändert: Du bleibst Hersteller. Und damit bleibt für dich die Pflicht bestehen, dich bei LUCID zu registrieren und deine Verpackungen beim dualen System zu lizenzieren.

Konkret heißt das für dich als Online- und Etsy-Verkäuferin:

  • Sobald du Ware in einer Verpackung an Endkunden schickst, bist du Hersteller.
  • Als Hersteller musst du dich registrieren und lizenzieren – auch wenn du Kleinstunternehmen bist.
  • Die einzige Befreiung greift im Bereich Design und Kennzeichnung der Verpackung, wenn du sie unter eigener Marke produzieren lässt.

Wer von einer „kompletten Befreiung für Kleinunternehmen" schreibt, hat die zwei Begriffe Erzeuger und Hersteller in einen Topf geworfen. Sie meinen aber unterschiedliche Pflichten.

Quelle: Antwort der IT-Recht-Kanzlei vom 23.04.2026 in den Kommentaren zum Beitrag „Anforderungen an Händlerbefreiung bei Inlandsbezug konkretisiert".

Fragen

Legacy Model

Quelle: Empfehlung der Kommission 2003/361/EG, übernommen in Art. 3 Nr. 13 PPWR.

Was bleibt 2026 für dich Pflicht?

Selbst wenn du ab 12.08.2026 für Versandverpackungen befreit bist, bleibt einiges bestehen.

Produktverpackungen (Schmuckschatullen, Geschenkboxen, Stoffbeutel, in denen dein Produkt selbst verkauft wird) sind nie befreit. Du bist als Erzeuger und Hersteller dieser Einheiten verantwortlich, egal woher du sie beziehst und wohin du sie schickst.

Importierte Verpackungen sind nie befreit. Wenn du Kartons aus China, Polen oder den USA beziehst, bist du der Erstinverkehrbringer in Deutschland und damit Hersteller.

Gebrauchte Kartons aus dem Ausland, die du wiederverwendest, musst du registrieren und lizenzieren. Du trägst die Beweispflicht, woher die Verpackung kommt (Quelle: IT-Recht Kanzlei, 16.01.2026).

Versand ins EU-Ausland: Volle Pflicht bleibt. Mehr dazu unten.

Mengenmeldungen für das Jahr 2026 musst du anteilig abgeben. § 57 Abs. 3 des VerpackDG-Entwurfs regelt: Für Verpackungen, die du bis zum 11.08.2026 in Umlauf bringst, gelten die bisherigen Meldepflichten weiter. Der genaue Stichtag für diese Übergangsmeldung hängt von der finalen Fassung des Gesetzes ab – orientiere dich vorläufig an der bisherigen Frist 15. Mai des Folgejahres und beobachte die Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts.

Vier Bedingungen entscheiden, ob du ab 12.08.2026 von der Verpackungslizenz für deinen Etsy-Versand befreit bist.

Was du als Onlinehändlerin und Etsy Verkäuferin in Deutschland jetzt tun solltest

Bis 11.08.2026 (Übergangszeit):

  • LUCID-Registrierung halten
  • Lizenzvertrag mit dualem System (Reclay, Der Grüne Punkt, Interseroh+ etc.) fortführen
  • Auslandsversand wie gewohnt – inklusive Österreich-Bevollmächtigtem, falls vorhanden

Vor dem 12.08.2026:

  • Prüfe: Sind alle Versandkartons aus deutscher Produktion? Belege sichern (Bezugsherkunft musst du im Streitfall nachweisen können).
  • Prüfe: Bringst du Branding auf der Verpackung an? Wenn ja, überlege, ob du auf neutrale Kartons plus separate Inlay-Karte mit Branding (= Werbebeilage, keine Verpackung) umsteigen willst.
  • Frage deinen Verpackungslieferanten, ob er bei LUCID registriert ist. Du brauchst die Bestätigung als Nachweis bei möglichen Prüfungen.

Ab 12.08.2026:

  • Vereinbarung mit deinem dualen System über vorzeitiges Ausscheiden treffen (§ 57 Abs. 1 VerpackDG-Entwurf). Anteilige Rückerstattung der Lizenzgebühren ist möglich.
  • Lizenzierung nur noch für: gebrandete Verpackungen, eigene Produktverpackungen, Auslandsversand, importierte Verpackungen.
  • Mengenmeldung 2026 fertigstellen (Januar bis 11.08.2026).

Wenn du über Deutschland hinaus verkaufst

Versendest du auch nach Österreich, Frankreich, Italien oder in andere EU-Länder? Dann gilt die neue Befreiung nicht für diese Sendungen.

Drei Punkte sind dann wichtig:

  1. Du bleibst in jedem Zielland registrierungs- und lizenzierungspflichtig. Die nationalen Systeme (CITEO in Frankreich, CONAI in Italien, ARA in Österreich, Ecoembes in Spanien etc.) bleiben bestehen.
  2. Bevollmächtigtenpflicht ab 12.08.2026 (Art. 45 Abs. 3 PPWR): Du musst in jedem EU-Mitgliedstaat, in den du an Endkunden lieferst, einen Bevollmächtigten benennen.
  3. EU-Kommission plant Aussetzung dieser Bevollmächtigtenpflicht bis 1.1.2035. Verordnungsentwurf vom Dezember 2025, Stand Mai 2026 noch im EU-Parlament und Rat in Beratung (Quelle: IT-Recht Kanzlei, 12.05.2026). Wahrscheinlich, aber nicht final.

Eine Ausnahme bleibt: Österreich. Die österreichische Bevollmächtigtenpflicht ist nationales Recht und besteht seit 01.01.2023. Sie wird durch die EU-Aussetzung nicht berührt.

Welche Stelle in welchem EU-Land zuständig ist, welche Freigrenzen gelten und wo du registrieren und lizenzieren musst, findest du in meinem kostenfreien E-Book „Verpackungslizenzen in der EU“ mit Stand 04.12.2024. Es enthält für jedes der 30 EU/EWR-Länder einen kompakten Steckbrief: Freigrenze, lizenzpflichtige Materialien, Gebühren, Anmeldestelle und Fristen.

Hier erfährst du mehr.

Wichtig: Der EU-Teil des E-Books bezieht sich auf die Rechtslage bis 11.08.2026. Welche Anpassungen sich ab dem 12.08.2026 ergeben, fasse ich in diesem Blogartikel zusammen.

Was unsicher bleibt (Stand 16. Mai 2026)

Ich schreibe diesen Artikel als Etsy-Unternehmerin, nicht als Anwältin. Drei Punkte sind aktuell noch offen:

  • VerpackDG: Regierungsentwurf liegt vor (BR-Drs. 98/26), noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Die finale Fassung kann von den hier beschriebenen Bedingungen abweichen.
  • EU-Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht: Im EU-Parlament und Rat in Beratung. Verabschiedung wahrscheinlich, aber nicht garantiert.
  • Auslegungsfragen: Sind faltbare Standard-Kartons, die du nur aufklappen und verkleben musst, Einzelteile oder einteilige Verpackungen? Wie wird Polstermaterial in selbst gebrandeten Kartons behandelt? Was gilt für gebrauchte Verpackungen mit Fremdbranding? Diese Fragen sind nach dem aktuellen Stand der EU-Auslegungsregeln vom 30.03.2026 nicht abschließend geklärt. Hier sind weitere Leitlinien der EU-Kommission und der Zentralen Stelle Verpackungsregister abzuwarten.

Bei komplexen Fällen – Mischshop, höherer Umsatz, OSS-Pflicht oder Auslandsversand – binde ein Steuerbüro und/oder eine Fachanwältin für Verpackungsrecht ein. Mein Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

FAQ

Ab wann gilt die neue EU-Verpackungsverordnung in Deutschland?

Die Verordnung (EU) 2025/40 ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten Pflichten gelten ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten. Weitere Stichtage folgen gestaffelt bis 2040.

Bin ich als Etsy Verkäuferin von der Verpackungslizenz befreit?

Wenn du nur an deutsche Endkunden versendest, deine Versandverpackungen von einem deutschen Lieferanten beziehst, kein eigenes Logo aufbringst und die Verpackung als einteilige Verpackung (nicht in Einzelteilen) geliefert wird, entfällt die Registrierungs- und Lizenzierungspflicht voraussichtlich ab 12.08.2026. Trifft eine dieser vier Bedingungen nicht zu, bleibst du pflichtig.

Was passiert, wenn ich mein Logo auf den Karton drucke?

Du wirst zum Erzeuger nach Art. 3 Nr. 13 PPWR und damit zum lizenzpflichtigen Hersteller. Die Befreiung greift nicht. Das gilt auch für nachträglich aufgeklebte Logos oder Stempel.

Gilt die neue Regel auch für Geschenkverpackungen oder Schmuckschatullen?

Nein. Produktverpackungen – also Verpackungen, in denen dein Produkt selbst verkauft wird – sind nie befreit. Du bist immer Erzeuger und Hersteller dieser Einheit, egal woher du sie beziehst.

Brauche ich ab 12.08.2026 noch ein Konto bei LUCID?

Wenn du auch nach dem 12.08.2026 noch eine einzige Verpackung lizenzpflichtig in Umlauf bringst – etwa eine eigene Geschenkbox oder eine Sendung ins EU-Ausland – ja. Die Mengenmeldung für das Jahr 2026 ist ohnehin bis zum 15. Mai 2027 anteilig abzugeben.

Was passiert mit meinem Lizenzvertrag für das Jahr 2026?

§ 57 Abs. 1 VerpackDG-Entwurf sieht eine Übergangsregelung vor: Bestehende Verträge gelten bis 31.12.2026 fort. Eine vorzeitige Beendigung zum 12.08.2026 und eine anteilige Rückerstattung sind möglich – sprich dein duales System rechtzeitig an.

Gilt die Befreiung auch für Versand über Etsy-Fulfillment oder Drittanbieter?

Ja, sofern alle Inland-Bedingungen erfüllt sind. Die Verantwortlichkeit liegt beim auftraggebenden Händler (§ 13 Abs. 5 VerpackDG-Entwurf, entspricht § 7 Abs. 7 VerpackG).

Was ist mit Norwegen, Großbritannien oder der Schweiz?

Norwegen ist EWR-Land. Die PPWR wird voraussichtlich übernommen, der genaue Zeitpunkt steht aus. Großbritannien ist nicht mehr in der EU – dort gilt das britische Verpackungsrecht weiter. Die Schweiz ist nicht von der PPWR erfasst. Details für 30 Länder findest du im E-Book.

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Quellen

Über die Autorin

Dagmar Kinter ist Gründerin von Kassenklingeln, der ersten deutschen SaaS-Lösung für Etsy-Buchhaltung, -SEO und -Automatisierung. Sie betreibt seit über 10 Jahren ihren eigenen Etsy-Shop und testet jede Empfehlung selbst, bevor sie sie veröffentlicht. Mehr unter kassenklingeln.de und im Podcast „Kassenklingeln – Der Etsy Verkäufer Podcast".

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Hi, ich bin Dagmar

Gründerin von Kassenklingeln, Etsy Expertin und mit akademischem Hintergrund in Betriebswirtschaftslehre. Mit über zwölf Jahren Erfahrung in der Gründung und dem Aufbau eines Labels verstehe ich die Herausforderungen und Freuden der Selbstständigkeit aus erster Hand. Der Erfolg eines Labels ruht auf den drei Säulen Produkt, Marketing und Administration. Auf Kassenklingeln bekommst du praxisnahe Tipps für den nachhaltigen Aufbau deines Business.

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